Häufige Fragen
An dieser Stelle beantworten wir Fragen, die wir häufig gestellt bekommen. Wir stehen Ihnen aber selbstverständlich auch für spezielle Fragen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns unter service@verla.de.
Ja; alle Produkte sind glutenfrei, da keine glutenhaltigen Zutaten eingesetzt werden.
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Die Mehrzahl der Produkte enthält keine Lactose (Milchzucker). In manchen Produkten1 ist zwar Lactose enthalten, jedoch in so geringen Mengen, dass sie von Personen mit herkömmlicher Lactoseintoleranz (reduzierte Lactase-Aktivität im Darm) aller Wahrscheinlichkeit nach problemlos vertragen werden. Denn bei der Mehrzahl der Personen mit einer Lactoseintoleranz verursachen Lactosemengen bis zu 10 g pro Tag keine Beschwerden (100 ml Vollmilch enthalten ca. 4,5 g Lactose). Sehr empfindlichen Personen wird empfohlen, die Lactosezufuhr auf maximal 1 g pro Tag zu begrenzen2. In den äußerst seltenen Fällen erblich bedingter Lactoseunverträglichkeit ist eine streng lactosefreie Ernährung erforderlich.
1Folverlan® 0,4 mg, Folverlan® 5 mg, Magnesium Verla® N Konzentrat und Vitaverlan® enthalten eine sehr geringe Menge an Lactose (< 0,1 g pro Darreichungsform). 2Positionspapier der Lebensmittelchemischen Gesellschaft zu den Angaben "laktosefrei" und "laktosearm", erarbeitet durch die Arbeitsgruppe "Fragen der Ernährung". Lebensmittelchemie 2005; 59: 45.
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Fast alle Produkte sind für Vegetarier geeignet und die meisten Produkte auch für Veganer. Unten können Sie eine Aufstellung mit Produkten, die frei von Zutaten tierischer Herkunft sind, herunterladen. Bei den Produkten, die Zutaten tierischer Herkunft enthalten, ist die Herkunft der tierischen Bestandteile jeweils angegeben.
- Die Verla® purKaps-Produkte besitzen eine Kapselhülle auf Cellulose-Basis und enthalten im Gegensatz zu vielen anderen Kapselprodukten keine Gelatine. Diese Produktlinie ist ausnahmslos für Vegetarier und Veganer geeignet und damit auch für Menschen, die aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen.
- Das Vitamin D in Vitamin D Verla® purKaps stammt nicht wie bei den meisten anderen Vitamin-D-Produkten aus Wollfett, sondern aus Flechten (Lichen) und wird damit aus nicht-tierischer Quelle gewonnen.
- Die in manchen Produkten eingesetzten „Magnesiumsalze der Speisefettsäuren“ sind in allen Fällen pflanzlichen Ursprungs.
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Ja, die Produkte von Verla-Pharm weisen nur einen sehr geringen oder gar keinen Kohlenhydratanteil auf (genaue Angaben siehe pdf unten im Downloadbereich). Früher wurde der Kohlenhydratanteil in Broteinheiten angegeben, wobei eine Broteinheit 12 g Kohlenhydraten entspricht.
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Prinzipiell sind die Calcium Verla® 600 mg Filmtabletten nicht zum Teilen vorgesehen, da diese sehr hart sind und bei der Teilung scharfe Bruchkanten entstehen (die Rille auf der Tablette dient lediglich der optischen Differenzierung, es handelt sich NICHT um eine Bruchkerbe). Wenn dies jedoch keine Probleme bereitet, können die Tabletten - vorzugsweise mit einem Tablettenteiler – halbiert werden. Auf den Wirkstoff bzw. auf die Wirksamkeit oder die Qualität des Arzneimittels hat das Teilen der Filmtabletten keinen Einfluss.
Sollten Schluckprobleme bestehen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Filmtabletten entweder mit einem handelsüblichen Mörser zu zerkleinern und in Joghurt, Müsli, Fruchtmus o. ä. einzurühren, oder die Filmtabletten z. B. in einem Glas Apfel- oder Orangensaft aufzulösen. Nach dem Zerfall der Tablette sollte der Inhalt des Glases vor dem Trinken gut umgerührt werden.
Verla-Produkte werden ausschließlich über Apotheken angeboten, d. h. Sie können die Produkte in allen Apotheken in Deutschland sowie in vielen deutschen Internet-Versandapotheken kaufen. Ein direkter Bezug bei Verla-Pharm ist nicht möglich.
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit müssen insbesondere zwei Sachverhalte beachtet werden:
Handelt es sich bei dem Produkt um ein Arzneimittel oder um ein Lebensmittel (z. B. Nahrungsergänzungsmittel)? Hinweis: Diese Angabe finden Sie unter anderem auf unseren Internetseiten bei dem jeweiligen Produkt. Handelt es sich um eine private Krankenversicherung oder um eine gesetzliche Krankenkasse?
- Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Arzneimittel, nicht jedoch Nahrungsergänzungsmittel. Das bedeutet: Die Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Magnesium Verla® 300, Zinkletten Verla®) in Verkehr sind, werden weder von den gesetzlichen Krankenkassen, noch von privaten Krankenversicherungen erstattet.
- Private Krankenversicherung (PKV): Verla-Produkte, die als Arzneimittel in Verkehr sind, werden im Allgemeinen von der PKV erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Kostenübernahme im Versicherungsvertrag festgelegt bzw. bestätigt ist. Weitere Bedingung ist, dass das Arzneimittel in seinem (gemäß Gebrauchsinformation) zugelassenem Anwendungsgebiet verordnet wurde und die medizinische Notwendigkeit der Verordnung durch den behandelnden Arzt auf einem Privatrezept dokumentiert ist. Bitte fragen Sie im Zweifel bei Ihrer PKV nach.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die GKV erstattet Arzneimittel nur in Ausnahmefällen gemäß Anlage 1 der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, z. B. ist Eisen Verla® 35 mg (nur) bei gesicherter Eisenmangelanämie erstattungsfähig. Manche gesetzlichen Krankenkassen erstatten darüber hinaus gemäß ihrer jeweiligen Satzungsleistungen ausgewählte Arzneimittel unter besonderen Umständen, z. B. Magnesium- und/oder Folsäurepräparate in der Schwangerschaft. Nähere Informationen zu den Satzungsleistungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht stellt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) unter "Weitere Infos" zur Verfügung.
Bei konkreten Fragen zur Erstattungsfähigkeit können Sie sich auch an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja; mit dem Gehalt von 5 mg Zink und 30 mg Vitamin C pro Lutschtablette sind Zinkletten Verla® als Nahrungsergänzung auch für Kinder geeignet. Grundsätzlich können Kinder Zinkletten Verla® einnehmen, sobald sie in der Lage sind, die Lutschtabletten zu lutschen und keine Gefahr des ungewollten Verschluckens besteht; dies ist meist ab etwa 2 Jahren der Fall. Für die Dosierung und Anwendungsdauer sollte das Alter des Kindes berücksichtigt werden.
- Kinder von 2-3 Jahren: 1 Lutschtablette jeden zweiten Tag im Sinne einer physiologischen Nahrungsergänzung über einen begrenzten Zeitraum (z. B. 4-8 Wochen).
- Kinder von 4-10 Jahren: 1 Lutschtablette pro Tag im Sinne einer physiologischen Nahrungsergänzung über einen begrenzten Zeitraum (z. B. 4-8 Wochen). Bei gewünschter dauerhafter Einnahme 1 Lutschtablette jeden zweiten Tag.
- Ältere Kinder und Jugendliche über 10 Jahre sowie Erwachsene: 1-2 Lutschtablette(n) pro Tag; geeignet auch zur dauerhaften Einnahme.
Dabei ist zu beachten, dass mit einer Überdosierung an Zink erst bei massiver Überschreitung der o. g. Einnahmeempfehlungen zu rechnen ist. Prinzipiell sollte eine Zinkeinnahme zum Zweck der Nahrungsergänzung (z. B. für eine Unterstützung der normalen körpereigenen Abwehrkräfte) aber in einem physiologischen, d. h. natürlichen Dosierungsbereich erfolgen wie er oben angegeben ist.
Hinweis: Zur Therapie von Zinkmangel stehen Zink Verla®-Arzneimittel zur Verfügung.
Zur Behandlung eines Magnesiummangels kann für kleine Kinder (bis 4 Jahre) Magnesium Verla® N Konzentrat in der Dosierung von 1 Beutel (entsprechend 121,5 mg Magnesium) pro Tag empfohlen werden. Für ältere Kinder (4-14 Jahre) empfehlen sich 1-2 Beutel Magnesium Verla® N Konzentrat (entsprechend 121,5-243 mg Magnesium) pro Tag bzw. die entsprechende Magnesiummenge in Form anderer Magnesium Verla®- oder Magnesiocard®-Produkte. Jugendliche (über 14 Jahre) können die gleiche Magnesiummenge erhalten wie Erwachsene (siehe Gebrauchsinformationen der Magnesium Verla®- oder Magnesiocard®-Produkte). Zur Nahrungsergänzung bei Kindern und Jugendlichen sind Magnesium Verla® direkt, Magnesium Verla® Kautabs oder auch Magnesium Verla® plus (bei sportlichen Aktivitäten) mit jeweils 150 mg Magnesium pro Darreichungsform ideal. Für Jugendliche ist auch das hochdosierte Magnesium Verla® 300 geeignet.